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Boden, Mobiliar, Technik – bei einem Rohrbruch oder einem beschädigten Wasseranschluss der Waschmaschine sind fast keine Ihrer Hausratgegenstände mehr vor dem flutenden Leitungswasser sicher.
Einen Wasserschaden am beweglichen Mobiliar und Hausrat ersetzt die Hausratversicherung des Bewohners. Einen Wasserschaden an Wohnung oder Gebäude erstattet die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Entsteht ein Wasserschaden durch den Nachbar, übernimmt die Privathaftpflicht des Nachbarn die Kosten.
Damit die Ausmaße des Schadens sich möglichst in Grenzen halten, sollten Sie so schnell wie möglich alle notwendigen Maßnahmen der Trocknung und Sanierung einleiten. Als Mieter sind Sie dabei in aller Regel von den diesbezüglichen Bemühungen des Hauseigentümers abhängig. Allerdings ist der Vermieter verpflichtet, sich zeitnah um entsprechende Maßnahmen zu bemühen, da er gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Ihnen gegenüber zur Instandhaltung der Wohnung verpflichtet ist.